Transformative Artistic Experiences
unsere allgemeine geschäftbedingungen (DE)
Allgemeine Vertragsbedingungen
Folgende Vertragsbedingungen werden dem Kunden von 1SOUL COMMUNICATION,
Derenbach 1, 53773 Hennef überlassen und werden Inhalt der vertraglichen
Vereinbarungen:
I. Vertragsabschluss/Zahlungsbedingungen
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Auftrages bzw. bei
Kaufleuten durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande. Der
Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Kunde eine Anzahlung leistet, die
1SOUL COMMUNICATION als solche entgegennimmt, oder 1SOUL
COMMUNICATION mit der Erfüllung der Vertragsleistungen gegenüber dem
Kunden widerspruchslos beginnt.
1SOUL COMMUNICATION erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise
für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto, beim Engagement
von Künstlern über die Agentur zzgl. Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare
gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem
gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Umsatzsteuersatz, auch wenn dies im
Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte. Sollte eine Steuer an eine andere
staatliche Organisation abzuführen sein, so hat 1SOUL COMMUNICATION Anspruch
auf Zahlung dieser Steuer. Skonto wird nicht gewährt. Der Gesamtbetrag ist – falls
nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge:
– 30 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss
– 20 % der Auftragssumme 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
– 50 % der Auftragssumme 10 Tage nach Veranstaltungsende
– ein Ausgleich der tatsächlich angefallenen Mehr- oder Minderkosten erfolgt mit
der Endabrechnung.
Die Erstattung von Auslagen (z.B. Reisekosten, Übernachtung, Spesen) erfolgt
spätestens 10 Tage nach Rechnungstellung.
Reisekosten, Übernachtungen und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet.
Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class, Interkontinental-Flüge in
der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten werden mit dem
PKW mit 0,50 €/km, mit dem Kleintransporter mit 0,70 €/km und mit einem LKW
ab 7,5 t mit 1,40 €/km berechnet.
Alle Aufwendungen und Auslagen von 1SOUL COMMUNICATION, die nicht nach
Maßgabe der Leistungsbeschreibung von 1SOUL COMMUNICATION zu übernehmen
sind, werden nach Aufwand abgerechnet.
Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch
dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn 1SOUL COMMUNICATION nicht
auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene
Mitarbeiter ausführen lässt. 1SOUL COMMUNICATION ist berechtigt, Arbeiten, die
1SOUL COMMUNICATION im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte
vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und als dann gesondert mit
dem Kunden abzurechnen.
1SOUL COMMUNICATION ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und
bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
Eventuell entstehende GEMA-und GVL-Gebühren, sowie Energie-, Wasser- und
Abfallkosten und die Kosten für eine ausreichendeVeranstaltungshaftpflichtversicherung, sowie etwaige Veranstaltungsausfall- und/
oder Elektronikversicherung werden vom Kunden übernommen.
II. Durchführung/Organisation
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Die Durchführung und Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt auf Basis des
vorliegenden Konzepts. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden
abgestimmt.
1SOUL COMMUNICATION ist in der Ausgestaltung des Programms und der
Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen
Weisungen eines Dritten unterliegt 1SOUL COMMUNICATION nicht.
1SOUL COMMUNICATION ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen
einschließlich eines Programms (z.B. beim Ausfall vorgesehener Künstler) und die
Versorgung mit Speisen und Getränken zu ändern, soweit hierdurch der Wert der
ursprünglich vereinbarten Leistung nicht nachteilig verändert wird.
Bei Bereitstellung oder Buchung der Ausstellungs- und/oder Veranstaltungsräume
durch den Kunden werden die Örtlichkeiten an den Auf-, Abbau- und
Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten von 1SOUL COMMUNICATION
für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von
Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben zugänglich
gemacht. Der Abbau beginnt unmittelbar nach Veranstaltungsende. Alle
Veranstaltungs- und Raumkosten, wie Energie, Raummiete, Aufsichtspersonal,
Saaltechnik, Reinigung, Feuerwehr medizinische Notfallversorgung etc. werden
direkt vom Kunden abgerechnet. Künstlergarderoben müssen in ausreichendem
Umfang gestellt werden.
Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge
erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. 1SOUL COMMUNICATION wird
hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und
Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des
Kunden abzuschließen. 1SOUL COMMUNICATION ist gegenüber Lieferanten, die
vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse
und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.
Für Leistungen, die 1SOUL COMMUNICATION vereinbarungsgemäß im Namen und
für Rechnung des Kunden an Dritte (z.B. preferred partners des Kunden) vergibt
(im Folgenden „Fremdleistungen“ genannt), berechnet 1SOUL COMMUNICATION
für ihre Leistung eine angemessene Provision (Handlungskosten), deren Höhe sich
aus dem Angebot von 1SOUL COMMUNICATION ergibt.
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des
Auftrags vereinbarten Mitwirkungspflichten des Kunden oder seiner
Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für 1SOUL
COMMUNICATION kostenlos erbracht werden.
Gegenstände des Kunden (give aways, Banner, Technik etc.) reisen stets auf
Kosten und Gefahr des Kunden. Sofern nicht besonders vereinbart, veranlasst
1SOUL COMMUNICATION den Versand nach eigenem Ermessen ohne
Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den billigsten und/oder
schnellsten Weg. Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung von
1SOUL COMMUNICATION erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei
Haus bzw. an den von 1SOUL COMMUNICATION angegebenen Ort angeliefert
werden. Die Rücklieferung dieser Gegenstände erfolgt unfrei ab Einsatzort. Zum
Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist1SOUL COMMUNICATION berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Etwaige
Transportschäden sind 1SOUL COMMUNICATION unverzüglich anzuzeigen.
Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an
den Kunden abgetreten.
9. 1SOUL COMMUNICATION bewahrt im Rahmen des Auftrags überlassene
Unterlagen des Kunden für die Dauer von sechs Monaten auf. Bei Überlassung von
Originalvorlagen (Dias, Disketten, CD-ROMs, DVDs u.a.) verpflichtet sich der
Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines
Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt 1SOUL
COMMUNICATION keine Haftung.
III. Rücktritt und Unmöglichkeit
1. 2. 3. 4. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise
vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, so behält 1SOUL COMMUNICATION den
Anspruch auf das vereinbarte Honorar. 1SOUL COMMUNICATION wird sich jedoch
dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung
erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu
erwerben böswillig unterlässt. Bei Open- Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das
Wetterrisiko.
1SOUL COMMUNICATION ist berechtigt, bei höherer Gewalt (z.B. Gewitter, Sturm,
Hagel) und aufgrund von besonderen Ereignissen (Krieg, Terror, Streik,
behördliche Anordnungen, Epidemie, Pandemie etc.) die Veranstaltung zu
verschieben, zu verkürzen oder abzusagen.
Ein Fall von höherer Gewalt liegt im Falle einer Epidemie oder Pandemie auch ohne
eine behördliche Anordnung vor, wenn jeweils mit Auswirkung auf den Zeitraum
der Leistungserbringung durch 1SOUL COMMUNICATION oder seiner Beauftragten
eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ im Sinne des § 5
Infektionsschutzgesetzes oder eine gemäß dem jeweils anwendbaren nationalen
Recht vergleichbare Lage festgestellt wurde oder mit einer entsprechenden
Feststellung aufgrund von aktuellen Geschehnissen und / oder Lage- bzw.
Risikoeinschätzungen der Weltgesundheitsorganisation und / oder der jeweiligen
nationalen Gesundheitsbehörde oder sonstigen Behörden/ Stelle (z.B. das Robert-
Koch-Institut) zu rechnen ist.
Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch 1SOUL COMMUNICATION oder
seiner Beauftragten infolge höherer Gewalt oder besonderer Ereignisse entfallen
alle Ansprüche aus diesem Vertrag. In diesen Fällen behält 1SOUL
COMMUNICATION den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile
gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von 1SOUL COMMUNICATION, die nach
der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht
1SOUL COMMUNICATION ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang
der schriftlichen Rücktrittserklärung bei 1SOUL COMMUNICATION. Bis zum Tag der
Veranstaltung kann der Kunde vom Vertrag durch schriftliche Anzeige
zurücktreten.
Bei Rücktritt durch den Kunden kann 1SOUL COMMUNICATION angemessenen
Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen einschließlich des entgangenen Gewinns
und seine Aufwendungen verlangen. An Stelle der konkreten Berechnung der
Entschädigung für den Rücktritt, kann 1SOUL COMMUNICATION unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, folgenden
pauschalisierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren geltend machen. Die
pauschalierten Rücktrittskosten betragen:– drei Monate bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten
Honorars
– drei Wochen bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten
Honorars
– ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 100 % des vereinbarten Honorars
Berechnungsgrundlage ist das mit dem Kunden vereinbarte Honorar zzgl. USt.
abzüglich der ersparten Aufwendungen (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung
etc.). Dem Kunden bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind,
als die von 1SOUL COMMUNICATION in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
IV. Haftung/Versicherung
1. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten
von 1SOUL COMMUNICATION verursacht worden sind, haftet 1SOUL COMMUNICATION
nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende
gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Mängel an den Vertragsleistungen sind 1SOUL
COMMUNICATION unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass
sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich
zumutbarer Art behoben werden.
1SOUL COMMUNICATION haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für
Fremdleistungen i.S.v. II. Ziffer 6.
2. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der
Veranstaltung, sowie
die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der
eigenen und angemieteten Ausrüstung von 1SOUL COMMUNICATION trägt der
Kunde. 1SOUL COMMUNICATION übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich
welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und
evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder
unterirdischer Leitungen durch die Installation von Bühnen, Messeständen, Zelten
etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Gleiches gilt bei der Beschädigung
von durch 1SOUL COMMUNICATION angemietetem Equipment. Der Kunde ist
verpflichtet, eine ausreichend dimensionierte
Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen und 1SOUL COMMUNICATION
auf Verlangen nachzuweisen.
3. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter
Vertragsverletzung haftet 1SOUL COMMUNICATION nur bis maximal zur Höhe des
vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche
gegenüber 1SOUL COMMUNICATION ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter
Vertragsverletzung des Kunden ist 1SOUL COMMUNICATION nicht verpflichtet, die
Veranstaltung durchzuführen.
4. 1SOUL COMMUNICATION hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und
künstlerische Vertretbarkeit der von 1SOUL COMMUNICATION entwickelten
Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu
prüfen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von Kommunikationsmaßnahmen,
sofern Fremdleistungen oder Teile von Vertragsleistungen, die aufgrund Weisung
des Kunden Gegenstand der Vertragsleistung wurden, betroffen sind oder sofern
1SOUL COMMUNICATION auf das Risiko hingewiesen hat, vom Kunden getragen
wird. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Vertragsleistungen gegen
Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen
Werberechtsgesetze verstoßen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen,
wenn 1SOUL COMMUNICATION trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung desKunden die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde
1SOUL COMMUNICATION von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen 1SOUL
COMMUNICATION geltend gemacht werden, freizustellen.
5. Soweit 1SOUL COMMUNICATION in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des
Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße
Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss
des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten
Grenzen. 1SOUL COMMUNICATION ist insbesondere nicht verpflichtet, die
Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von 1SOUL
COMMUNICATION beauftragte Dritte sind im Verhältnis von 1SOUL
COMMUNICATION zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen von 1SOUL
COMMUNICATION.
V. Verschwiegenheit/Urheberrechte
1. 2. 3. 4. 5. Der Kunde behandelt die Vertragsleistungen und alle damit zusammenhängenden
kreativen Einzelheiten vertraulich; er darf diese Dritten nur nach schriftlicher
Einwilligung von 1SOUL COMMUNICATION und nur insoweit, als dies zur
Vertragsdurchführung notwendig ist, zugänglich machen. Der Kunde verpflichtet
seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in entsprechender Weise. Beide
Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und/oder das vereinbarte Honorar
zu geben. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen
herauszugeben.
1SOUL COMMUNICATION überträgt dem Kunden alle übertragbaren
urheberechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Nutzung der unter diesem Vertrag
gelieferten Vertragsleistungen für den diesem Vertrag zugrunde liegenden Zweck.
Die Übertragung erfolgt nicht exklusiv, sofern die Parteien bei Auftragserteilung
nicht etwas anderes vereinbaren. 1SOUL COMMUNICATION ist in Publikationen auf
Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.
Die skizzierten Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum von 1SOUL
COMMUNICATION. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte, eine
teilweise oder komplette Realisierung bedarf der Zustimmung von 1SOUL
COMMUNICATION. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht
ausgeführte Entwürfe bleiben bei 1SOUL COMMUNICATION. Nutzt der Kunde
Ideen und/oder Konzepte, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung
von 1SOUL COMMUNICATION oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw.
enthalten, außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages, so ist eine gesonderte
Honorarabsprache zu angemessenen Bedingungen zu treffen.
Videos und Fotos von Veranstaltungen sind für 1SOUL COMMUNICATION
urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung durch den Kunden ist nur nach
vorheriger Zustimmung durch 1SOUL COMMUNICATION gegen Vereinbarung einer
Lizenzgebühr möglich.
1SOUL COMMUNICATION ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern
jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur
Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken (auch im Internet) zu verbreiten
oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen
und zeitlichen Geltungsbereichen. 1SOUL COMMUNICATION behält sich ein
Einspruchsrecht für eine über den Vertrag hinausgehende Nutzung und Verbreitung
von Bild- und Tonträgern jeder Art durch den Kunden oder durch Dritte vor.
