Transformative Artistic Experiences

unsere allgemeine geschäftbedingungen (DE)

Allgemeine Vertragsbedingungen

Folgende Vertragsbedingungen werden dem Kunden von 1SOUL COMMUNICATION,

Derenbach 1, 53773 Hennef überlassen und werden Inhalt der vertraglichen

Vereinbarungen:

I. Vertragsabschluss/Zahlungsbedingungen

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Auftrages bzw. bei

Kaufleuten durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande. Der

Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Kunde eine Anzahlung leistet, die

1SOUL COMMUNICATION als solche entgegennimmt, oder 1SOUL

COMMUNICATION mit der Erfüllung der Vertragsleistungen gegenüber dem

Kunden widerspruchslos beginnt.

1SOUL COMMUNICATION erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise

für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto, beim Engagement

von Künstlern über die Agentur zzgl. Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare

gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem

gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Umsatzsteuersatz, auch wenn dies im

Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte. Sollte eine Steuer an eine andere

staatliche Organisation abzuführen sein, so hat 1SOUL COMMUNICATION Anspruch

auf Zahlung dieser Steuer. Skonto wird nicht gewährt. Der Gesamtbetrag ist – falls

nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge:

– 30 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss

– 20 % der Auftragssumme 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn

– 50 % der Auftragssumme 10 Tage nach Veranstaltungsende

– ein Ausgleich der tatsächlich angefallenen Mehr- oder Minderkosten erfolgt mit

der Endabrechnung.

Die Erstattung von Auslagen (z.B. Reisekosten, Übernachtung, Spesen) erfolgt

spätestens 10 Tage nach Rechnungstellung.

Reisekosten, Übernachtungen und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet.

Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class, Interkontinental-Flüge in

der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten werden mit dem

PKW mit 0,50 €/km, mit dem Kleintransporter mit 0,70 €/km und mit einem LKW

ab 7,5 t mit 1,40 €/km berechnet.

Alle Aufwendungen und Auslagen von 1SOUL COMMUNICATION, die nicht nach

Maßgabe der Leistungsbeschreibung von 1SOUL COMMUNICATION zu übernehmen

sind, werden nach Aufwand abgerechnet.

Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch

dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn 1SOUL COMMUNICATION nicht

auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene

Mitarbeiter ausführen lässt. 1SOUL COMMUNICATION ist berechtigt, Arbeiten, die

1SOUL COMMUNICATION im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte

vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und als dann gesondert mit

dem Kunden abzurechnen.

1SOUL COMMUNICATION ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und

bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.

Eventuell entstehende GEMA-und GVL-Gebühren, sowie Energie-, Wasser- und

Abfallkosten und die Kosten für eine ausreichendeVeranstaltungshaftpflichtversicherung, sowie etwaige Veranstaltungsausfall- und/

oder Elektronikversicherung werden vom Kunden übernommen.

II. Durchführung/Organisation

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Die Durchführung und Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt auf Basis des

vorliegenden Konzepts. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden

abgestimmt.

1SOUL COMMUNICATION ist in der Ausgestaltung des Programms und der

Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen

Weisungen eines Dritten unterliegt 1SOUL COMMUNICATION nicht.

1SOUL COMMUNICATION ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen

einschließlich eines Programms (z.B. beim Ausfall vorgesehener Künstler) und die

Versorgung mit Speisen und Getränken zu ändern, soweit hierdurch der Wert der

ursprünglich vereinbarten Leistung nicht nachteilig verändert wird.

Bei Bereitstellung oder Buchung der Ausstellungs- und/oder Veranstaltungsräume

durch den Kunden werden die Örtlichkeiten an den Auf-, Abbau- und

Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten von 1SOUL COMMUNICATION

für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von

Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben zugänglich

gemacht. Der Abbau beginnt unmittelbar nach Veranstaltungsende. Alle

Veranstaltungs- und Raumkosten, wie Energie, Raummiete, Aufsichtspersonal,

Saaltechnik, Reinigung, Feuerwehr medizinische Notfallversorgung etc. werden

direkt vom Kunden abgerechnet. Künstlergarderoben müssen in ausreichendem

Umfang gestellt werden.

Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge

erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. 1SOUL COMMUNICATION wird

hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und

Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des

Kunden abzuschließen. 1SOUL COMMUNICATION ist gegenüber Lieferanten, die

vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse

und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.

Für Leistungen, die 1SOUL COMMUNICATION vereinbarungsgemäß im Namen und

für Rechnung des Kunden an Dritte (z.B. preferred partners des Kunden) vergibt

(im Folgenden „Fremdleistungen“ genannt), berechnet 1SOUL COMMUNICATION

für ihre Leistung eine angemessene Provision (Handlungskosten), deren Höhe sich

aus dem Angebot von 1SOUL COMMUNICATION ergibt.

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des

Auftrags vereinbarten Mitwirkungspflichten des Kunden oder seiner

Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für 1SOUL

COMMUNICATION kostenlos erbracht werden.

Gegenstände des Kunden (give aways, Banner, Technik etc.) reisen stets auf

Kosten und Gefahr des Kunden. Sofern nicht besonders vereinbart, veranlasst

1SOUL COMMUNICATION den Versand nach eigenem Ermessen ohne

Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den billigsten und/oder

schnellsten Weg. Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung von

1SOUL COMMUNICATION erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei

Haus bzw. an den von 1SOUL COMMUNICATION angegebenen Ort angeliefert

werden. Die Rücklieferung dieser Gegenstände erfolgt unfrei ab Einsatzort. Zum

Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist1SOUL COMMUNICATION berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Etwaige

Transportschäden sind 1SOUL COMMUNICATION unverzüglich anzuzeigen.

Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an

den Kunden abgetreten.

9. 1SOUL COMMUNICATION bewahrt im Rahmen des Auftrags überlassene

Unterlagen des Kunden für die Dauer von sechs Monaten auf. Bei Überlassung von

Originalvorlagen (Dias, Disketten, CD-ROMs, DVDs u.a.) verpflichtet sich der

Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines

Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt 1SOUL

COMMUNICATION keine Haftung.

III. Rücktritt und Unmöglichkeit

1. 2. 3. 4. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise

vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, so behält 1SOUL COMMUNICATION den

Anspruch auf das vereinbarte Honorar. 1SOUL COMMUNICATION wird sich jedoch

dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung

erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu

erwerben böswillig unterlässt. Bei Open- Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das

Wetterrisiko.

1SOUL COMMUNICATION ist berechtigt, bei höherer Gewalt (z.B. Gewitter, Sturm,

Hagel) und aufgrund von besonderen Ereignissen (Krieg, Terror, Streik,

behördliche Anordnungen, Epidemie, Pandemie etc.) die Veranstaltung zu

verschieben, zu verkürzen oder abzusagen.

Ein Fall von höherer Gewalt liegt im Falle einer Epidemie oder Pandemie auch ohne

eine behördliche Anordnung vor, wenn jeweils mit Auswirkung auf den Zeitraum

der Leistungserbringung durch 1SOUL COMMUNICATION oder seiner Beauftragten

eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ im Sinne des § 5

Infektionsschutzgesetzes oder eine gemäß dem jeweils anwendbaren nationalen

Recht vergleichbare Lage festgestellt wurde oder mit einer entsprechenden

Feststellung aufgrund von aktuellen Geschehnissen und / oder Lage- bzw.

Risikoeinschätzungen der Weltgesundheitsorganisation und / oder der jeweiligen

nationalen Gesundheitsbehörde oder sonstigen Behörden/ Stelle (z.B. das Robert-

Koch-Institut) zu rechnen ist.

Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch 1SOUL COMMUNICATION oder

seiner Beauftragten infolge höherer Gewalt oder besonderer Ereignisse entfallen

alle Ansprüche aus diesem Vertrag. In diesen Fällen behält 1SOUL

COMMUNICATION den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile

gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von 1SOUL COMMUNICATION, die nach

der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht

1SOUL COMMUNICATION ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang

der schriftlichen Rücktrittserklärung bei 1SOUL COMMUNICATION. Bis zum Tag der

Veranstaltung kann der Kunde vom Vertrag durch schriftliche Anzeige

zurücktreten.

Bei Rücktritt durch den Kunden kann 1SOUL COMMUNICATION angemessenen

Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen einschließlich des entgangenen Gewinns

und seine Aufwendungen verlangen. An Stelle der konkreten Berechnung der

Entschädigung für den Rücktritt, kann 1SOUL COMMUNICATION unter

Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, folgenden

pauschalisierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren geltend machen. Die

pauschalierten Rücktrittskosten betragen:drei Monate bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten

Honorars

drei Wochen bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten

Honorars

ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 100 % des vereinbarten Honorars

Berechnungsgrundlage ist das mit dem Kunden vereinbarte Honorar zzgl. USt.

abzüglich der ersparten Aufwendungen (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung

etc.). Dem Kunden bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im

Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind,

als die von 1SOUL COMMUNICATION in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.

IV. Haftung/Versicherung

1. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten

von 1SOUL COMMUNICATION verursacht worden sind, haftet 1SOUL COMMUNICATION

nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende

gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Mängel an den Vertragsleistungen sind 1SOUL

COMMUNICATION unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass

sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich

zumutbarer Art behoben werden.

1SOUL COMMUNICATION haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für

Fremdleistungen i.S.v. II. Ziffer 6.

2. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der

Veranstaltung, sowie

die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der

eigenen und angemieteten Ausrüstung von 1SOUL COMMUNICATION trägt der

Kunde. 1SOUL COMMUNICATION übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich

welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und

evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder

unterirdischer Leitungen durch die Installation von Bühnen, Messeständen, Zelten

etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Gleiches gilt bei der Beschädigung

von durch 1SOUL COMMUNICATION angemietetem Equipment. Der Kunde ist

verpflichtet, eine ausreichend dimensionierte

Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen und 1SOUL COMMUNICATION

auf Verlangen nachzuweisen.

3. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter

Vertragsverletzung haftet 1SOUL COMMUNICATION nur bis maximal zur Höhe des

vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche

gegenüber 1SOUL COMMUNICATION ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter

Vertragsverletzung des Kunden ist 1SOUL COMMUNICATION nicht verpflichtet, die

Veranstaltung durchzuführen.

4. 1SOUL COMMUNICATION hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und

künstlerische Vertretbarkeit der von 1SOUL COMMUNICATION entwickelten

Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu

prüfen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von Kommunikationsmaßnahmen,

sofern Fremdleistungen oder Teile von Vertragsleistungen, die aufgrund Weisung

des Kunden Gegenstand der Vertragsleistung wurden, betroffen sind oder sofern

1SOUL COMMUNICATION auf das Risiko hingewiesen hat, vom Kunden getragen

wird. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Vertragsleistungen gegen

Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen

Werberechtsgesetze verstoßen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen,

wenn 1SOUL COMMUNICATION trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung desKunden die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde

1SOUL COMMUNICATION von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen 1SOUL

COMMUNICATION geltend gemacht werden, freizustellen.

5. Soweit 1SOUL COMMUNICATION in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des

Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße

Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss

des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten

Grenzen. 1SOUL COMMUNICATION ist insbesondere nicht verpflichtet, die

Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von 1SOUL

COMMUNICATION beauftragte Dritte sind im Verhältnis von 1SOUL

COMMUNICATION zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen von 1SOUL

COMMUNICATION.

V. Verschwiegenheit/Urheberrechte

1. 2. 3. 4. 5. Der Kunde behandelt die Vertragsleistungen und alle damit zusammenhängenden

kreativen Einzelheiten vertraulich; er darf diese Dritten nur nach schriftlicher

Einwilligung von 1SOUL COMMUNICATION und nur insoweit, als dies zur

Vertragsdurchführung notwendig ist, zugänglich machen. Der Kunde verpflichtet

seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in entsprechender Weise. Beide

Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über Geschäfts- und

Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und/oder das vereinbarte Honorar

zu geben. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen

herauszugeben.

1SOUL COMMUNICATION überträgt dem Kunden alle übertragbaren

urheberechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Nutzung der unter diesem Vertrag

gelieferten Vertragsleistungen für den diesem Vertrag zugrunde liegenden Zweck.

Die Übertragung erfolgt nicht exklusiv, sofern die Parteien bei Auftragserteilung

nicht etwas anderes vereinbaren. 1SOUL COMMUNICATION ist in Publikationen auf

Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.

Die skizzierten Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum von 1SOUL

COMMUNICATION. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte, eine

teilweise oder komplette Realisierung bedarf der Zustimmung von 1SOUL

COMMUNICATION. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht

ausgeführte Entwürfe bleiben bei 1SOUL COMMUNICATION. Nutzt der Kunde

Ideen und/oder Konzepte, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung

von 1SOUL COMMUNICATION oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw.

enthalten, außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages, so ist eine gesonderte

Honorarabsprache zu angemessenen Bedingungen zu treffen.

Videos und Fotos von Veranstaltungen sind für 1SOUL COMMUNICATION

urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung durch den Kunden ist nur nach

vorheriger Zustimmung durch 1SOUL COMMUNICATION gegen Vereinbarung einer

Lizenzgebühr möglich.

1SOUL COMMUNICATION ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern

jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden

Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur

Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken (auch im Internet) zu verbreiten

oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen

und zeitlichen Geltungsbereichen. 1SOUL COMMUNICATION behält sich ein

Einspruchsrecht für eine über den Vertrag hinausgehende Nutzung und Verbreitung

von Bild- und Tonträgern jeder Art durch den Kunden oder durch Dritte vor.

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